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Reglement
der
Männerriege (MR)
des Turnvereins Niederhasli
Gegründet: 1951
Ausgabe: Februar 2003
Reglement der Männerriege des Turnvereins Niederhasli
Zweck
Grundlage des vorliegenden Reglements bilden die Statuten des Turnvereins Niederhasli (TVN). Das Reglement legt ergänzende und ausführende Einzelheiten für die Männerriege fest. Bei Widersprüchen gehen die Statuten des TVN vor.
Die im Jahre 1951 gegründete Männerriege ermöglicht ihren Mitgliedern mit einem regelmässigen Turnbetrieb, sich sportlich zu betätigen, die körperliche Fitness zu erhalten und die Kameradschaft zu pflegen. Sie ist bestrebt, das Turnen und den Sport in verschiedenen Sparten zu fördern und allen Alters- und Fähigkeitsstufen die entsprechenden Möglichkeiten anzubieten.
Die Männerriege unterstützt ausdrücklich die in Art. 5 "Zweck" der Statuten des TVN verfolgten Ziele.
Zugehörigkeit
Die Männerriege ist eine selbstständige Riege des TVN (nachfolgend Riege genannt). Sie ist Mitglied im Zürcher Turnverband (ZTV) und im Schweizerischen Turnverband (STV).
Die Männerriege untersteht den Statuten und riegenübergreifenden Reglementen des TVN und der erwähnten Verbände.
Mitgliedschaft
Die Männerriege umfasst die in Abschnitt IV "Mitgliedschaft, Ernennungen und Ehrungen" der Statuten des TVN aufgeführten und umschriebenen Mitgliederkategorien.
Turnende
Aktivmitglieder und Mitturner bezahlen den ganzen und Nichtturnende Mitglieder einen reduzierten Jahresbeitrag.Organisation
Die Richtlinien für die Organisation sind in Abschnitt VI "Riegenorgane" der Statuten des TVN enthalten.
Riegenvorstand (RV)
Der RV setzt sich aus folgenden fünf Mitgliedern zusammen:
Präsident
Aktuar und Vizepräsident
Kassier
Riegenleiter
Beisitzer
Er kann für die Vorstandsmitglieder, die einem Ressort vorstehen, und für die Chargierten ein Pflichtenheft, in dem die Aufgaben und Pflichten sowie die Stellvertretungen detailliert umschrieben werden, erstellen.
Die Ressortleiter und Chargierten sind zu einer angemessenen Entschädigung berechtigt. Diese wird auf Antrag des Vorstandes von der GV festgelegt.
Präsident
Der Präsident steht dem Vorstand vor und leitet seine Sitzungen sowie die Riegenversammlungen. Er vertritt die Riege gegen aussen und in der Präsidentenkonferenz. Er erstellt einen schriftlichen Jahresbericht und trägt ihn an der ordentlichen GV vor. Bei Stimmengleichheit im Vorstand hat er den Stichentscheid.
Vizepräsident
Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei seinen Aufgaben und vertritt ihn in gegebenen Fällen.
Kassier
Der Kassier verwaltet das Riegenvermögen. Er erstellt die Jahresrechnung und das Budget und präsentiert diese an der ordentlichen GV. Er besorgt den Einzug der Mitgliederbeiträge. Er führt Beschlüsse über Fonds aus und verwaltet diese. Er ist zudem um allfällige Versicherungsangelegenheiten besorgt.
Aktuar
Der Aktuar erledigt im Auftrag des Riegenvorstandes die Korrespondenz und ist verantwortlich für den Versand von Einladungen, Rundschreiben, etc. Er führt das Protokoll der Vorstandssitzungen und Riegenversammlungen, welches er an der nächsten Sitzung bzw. Versammlung schriftlich vorlegt.
Der Aktuar führt die Mitgliederkartei und ein genaues Mitgliederadressverzeichnis, sofern dieses nicht von einer entsprechenden Vereinskommission wahrgenommen wird.
Riegenleiter
Der Riegenleiter (technischer Leiter) führt die Riege in sportlicher, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Zur Aus- und Weiterbildung besucht er Kurse und legt der ordentlichen GV einen schriftlichen Jahresbericht vor. Er organisiert eine Absenzenkontrolle. Zur Unterstützung kann er mit dem Einverständnis des RV Hilfsleiter beiziehen, wobei er um eine angemessene Aus- und Weiterbildung von ihnen besorgt ist.
Der Beisitzer unterstützt den Vorstand aktiv in seiner Tätigkeit und übernimmt anfallende Spezialaufgaben. Er kann Aufgaben von Chargierten wahrnehmen und in den Vereinskommissionen mitarbeiten.
Unterschriftenregelung
Der Präsident oder der Vizepräsident als sein Stellvertreter zeichnet mit dem Aktuar oder dem Kassier den in Art. 52 Abs. 1 der Statuten des TVN genannten wichtigen Schriftverkehr zu zweien.
Untergeordneten Schriftverkehr können der Präsident oder die Ressortleiter einzeln zeichnen. Der Vorstand ist an der nächsten Sitzung über sämtlichen einzeln unterzeichneten Schriftverkehr zu informieren.
Finanzkompetenz des RV
Der RV kann in eigener Kompetenz einmalige, nicht budgetierte Ausgaben bis zu CHF 800.-- beschliessen. Solche Ausgaben dürfen CHF 1'500.-- pro Jahr nicht überschreiten und müssen im jährlichen Bericht des Kassiers zuhanden der ordentlichen GV ausgewiesen und begründet werden.
Die Chargierten werden von der ordentlichen GV für die Dauer eines Jahres gewählt. Sie sind wiederwählbar.
Die Aufgaben der Chargierten können je nach Bedarf und Belastung auch von Vorstandsmitgliedern, insbesondere den Beisitzern, wahrgenommen werden.
Turnordnung
Als Grundlage für den Turnbetrieb dienen die Reglemente des STV und seiner Verbände.
Die Männerriege fördert das Sektions- und Einzelturnen sowie die Spiele und führt wöchentlich einen Turnabend durch.
Bei der Benützung der Turnhallen und Schulhausanlagen sind die von den Schulbehörden erlassenen Vorschriften zu befolgen.
Zur Förderung von Geselligkeit und Kameradschaft führt die Männerriege jährlich eine Reise durch.
Änderungsbestimmungen
Reglementsänderungen können nur an einer GV mit dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.
Dieses Reglement wurde an der GV der Männerriege vom 28. Januar 2000
genehmigt.Der Präsident der Männerriege: Hansruedi Meier-Bänziger
Der Aktuar: Hans Giger
Revisionen:
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31. Januar 2003 |
Anpassung an den neuenTurnverband Zürich (ZTV) |
Hansruedi Meier-Bänziger
Ernst Maag